Forderungsmanagement

Vermieter und Unternehmer haben regelmäßig eigene finanzielle Verpflichtungen die sie erfüllen müssen. Sie sind daher darauf angewiesen, dass Mieten und Rechnungen seitens ihrer Vertragspartner zeitnah und vollumfänglich beglichen werden.

Verspätete oder nicht geleistete Zahlungen können zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Seiten von Vermietern und Unternehmern führen. Werden Forderungen nicht zeitnah realisiert sind häufig Forderungsausfälle von nicht unerheblichem Ausmaß die Folge.

Zur Vermeidung weitergehender wirtschaftlicher Schäden ist ein konsequentes Forderungsmanagement für Vermieter und Unternehmer somit eine unverzichtbare Voraussetzung um eine nachhaltig erfolgreiche Verwaltung von Immobilien und Betriebsführung sicher zu stellen.

Wir unterstützen Sie daher bei der Realisierung Ihrer Forderungen mit anwaltlichen Mahnschreiben, gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderungen.

Für Unternehmen bieten wir die vollsändige Übernahme des Forderungseinzuges einschließlich des Mahnwesens, der gerichtlichen Forderungsgeltendmachung sowie die Vollstreckung der Forderungen an.

 

 

Mahnwesen

Häufig reagieren Vertragspartner, insbesondere in wirtschaftlichen Zwangslagen, nicht mehr auf einfache Zahlungserinnerungen seitens des Vermieters oder des Unternehmens.

Durch ein Anwaltsschreiben wird dem Vertragspartner deutlich gemacht, dass er sich durch das Ignorieren der Zahlungsaufforderung der Geltendmachung der Forderung nicht entziehen kann. Dies führt regelmäßig dazu, dass Forderungen, die durch anwaltliche Mahnschreiben geltend gemacht werden vorrangig befriedigt werden.

Unsere Leistungen im Bereich des Mahnwesens umfassen

  • die außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen durch Anwaltsschreiben,
  • die Führung von Vergleichsverhandlungen
  • sowie den Abschluss von Zahlungsvereinbarungen und die Überwachung der Zahlungseingänge.

In enger Abstimmung mit Ihnen wird der Ablauf und Umfang des Mahnwesens entsprechend Ihrer individuellen Interessenslage definiert und von uns entsprechend Ihrer Vorgaben termingerecht durchgeführt.

Gerichtliche Forderungsgeltendmachung

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich bzw. erfolgt ein Ausgleich von fälligen Forderungen trotz außergerichtlicher Anmahnung nicht, kann die Forderung nur im Wege einer zivilrechtlichen Klage geltend gemacht werden.

Das Urteil einer Klage stellt einen Vollstreckungstitel dar. Die zwangsweise Durchsetzung einer Forderung ist nur auf Grundlage eines Vollstreckungstitels möglich.

  • Wir machen die Forderung auf dem Rechtsweg für Sie geltend.
  • Wird die Forderung vom Schuldner nicht bestritten, beantragen wir für Sie beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid sowie einen Vollstreckungsbescheid.
  • Bestreitet die Gegenseite das Bestehen der Forderung prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten einer Klage und reichen diese nach Abstimmung mit Ihnen beim zuständigen Gericht ein.

Vollstreckung

Unterliegt ein Vertragspartner im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder hat keinen Einspruch gegen einen beantragten Vollstreckungsbescheid eingelegt, führt dies nicht zwangsläufig dazu, dass der Beklagte die gemäß dem Urteil berechtigte Forderung aus freien Stücken begleicht.

In diesem Fall muss die Forderung auf Grundlage des vorliegenden Vollstreckungstitels im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.